Straßenverkehrsrecht
Nur eine Sekunde nicht aufgepasst – und schon ist es geschehen. Über zwei Millionen Verkehrsunfälle ereigneten sich im Jahr 2013 in Deutschland, Tendenz steigend. Trotzdem kann kaum jemand auf sein Auto verzichten. Das Verkehrsrecht, das all die Normen, Regeln und Vorschriften umfasst, die für eine reibungslose Mobilität festgelegt wurden, ist inzwischen zur komplexen Rechtsmaterie geworden – die im Grunde jeden betrifft. Deshalb ist gerade im Bereich öffentliches Verkehrsrecht, das sowohl Zivilrecht als auch Strafrecht berührt, kompetente anwaltliche Begleitung unerlässlich.
Bereits bei der Regulierung eines „einfachen“ Verkehrsunfalls kann juristische Hilfe dazu dienen, von der Haftpflichtversicherung auch tatsächlich alle Schäden erstattet zu bekommen. Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, meist höhere Schadensersatzforderungen durchsetzen können. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die Anwaltskosten die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Es muss allerdings nicht erst ein Unfall passieren, damit Regelungen des Straßenverkehrsrechtes bemüht werden müssen: Wer sich gegen ein (unrechtmäßig verteiltes) Bußgeld wehren möchte, sich mit einem kaputten Mietwagen herumschlägt oder ein Verkehrszeichen anfechten will, sollte auf die Suche nach einem spezialisierten Anwalt machen. Ich stehe ihnen dabei gerne mit sorgfältiger Beratung zur Verfügung.
Meine Tätigkeit im Bereich Straßenverkehrsrecht umfasst:
- Unfallschadenregulierung
- Vertretung bei Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen
- Erwerbsschaden und Schadenminderungspflicht
- Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmittel
- Entzug der Fahrerlaubnis
- sonstige Verstöße gegen Artikel der StVO und StVG
- Kaufverträge & Recht
- Mietauto und Leasing-Verträge
- Straf- und Bußgeldverfahren