Familienrecht

Rechtsanwaltkanzlei für Familienrecht in Bad Wiessee

Die Familie ist die tragende Säule unserer Gesellschaft. Die Bindungen zwischen einzelnen Familienmitgliedern, die durch Ehen, Lebenspartnerschaften und Verwandtschaften miteinander entstehen, werden im Familienrecht, einem Teilgebiet des Zivilrechtes, geregelt. Basis für die Regelungen ist in Deutschland das Vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, Stand 2013)

Seit langem liegt einer meiner Schwerpunkte im Bereich Familienrecht. Gerade in diesem Rechtsbereich ist es wesentlich, bereits frühzeitig und gemeinsam mit dem Mandanten Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Hier ist besondere Sensibilität im Umgang mit allen Parteien gefragt, vor allem in Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt und Erbrecht. 

Neben der zu erzielenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung muss hierbei auch berücksichtigt werden, dass lebenslange und dauerhafte Bindungen zwischen Eltern und Kind betroffen sind, die es für einen „neuen“ Lebensabschnitt zu stabilisieren gilt. Dafür sind sowohl fachliche Kompetenz und tiefgehender Sachverstand, als auch psychosoziale Fertigkeiten vonnöten. Diese konnte ich mir im Rahmen meiner Ausbildung zur Mediatorin aneignen. 

Familienrechtliche Fragestellungen berühren unter Umständen weitere Teilbereiche; auch steuerliche, sozialrechtliche oder ausländerrechtliche Bezüge müssen berücksichtigt werden.

Gerne stehe ich Ihnen bei allen familienrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite

Das Familienrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Sorgerecht für die Kinder
  • Umgangsrecht mit den Kindern (Betreuung, Unterhalt, Kosten, Hilfe etc.)
  • Abstammungs- und Kindschaftsrecht (Anspruch auf Informationen, Urteile etc.)
  • Ehescheidung 
  • Recht auf Unterhalt
  • Güterrecht 
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Gewaltschutzverfahren
  • Vermögensrecht