Arbeitsrecht

Rechtsanwaltkanzlei für Arbeitsrecht in Bad Wiessee

Das deutsche Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland, also Bereiche wie Kündigungsschutz, Abfindung oder Freistellung.
Grundsätzlich wird zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht unterschieden (Stand 2013).

Beim Individualarbeitsrecht steht der Einzelfall im Mittelpunkt, in diesen Bereich fallen Regelungen bezüglich Themen wie der Abfindung, des Arbeitsvertrages oder des Kündigungsschutzes. Im Kollektivarbeitsrecht werden hingegen die Interessen vom Betriebsrat und der Gewerkschaft sowie von Arbeitgeberverbänden festgeschrieben, beispielsweise Vereinbarungen zum Tarifrecht und Mitbestimmung.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Individualarbeitsrecht; ich berate Mandanten in rechtlichen Streitfragen, die sich aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis ergeben – sowohl Arbeitnehmer, als auch aus der Arbeitgeber. Dadurch ist es mir möglich, die Thematik aus diversen Blickwinkeln zu betrachten und auch alternative Lösungsstrategien anzubieten. Gerade im Arbeitsrecht kann sich der Einsatz von prozessvermeidenden Strategien lohnen – oftmals kann in Streitfällen auch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Während sich bei Arbeitnehmern die häufigsten Beratungsfelder um Kündigungsschutz und Kündigungsfristen sowie Abfertigungsansprüche drehen, berate ich Arbeitgeber vor allem bei der
Erstellung von Mitarbeiterverträgen.

Gerne können Sie mit mir in Fragen des Arbeitsrechtes per E-Mail in Kontakt treten.

Meine Schwerpunkte im Überblick:

  • Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
  • Aufhebungsansprüche
  • Kündigungsschutz und Kündigungsfristen
  • Fristlose Kündigung 
  • Lohnansprüche & Recht bei Insolvenz
  • Urlaubsansprüche
  • Überstundenansprüche
  • Mobbing
  • Gleichbehandlungsfragen und Datenschutz 
  • Verfassen von Arbeitsverträgen
  • Schadensersatzforderungen von Arbeitgeber oder -nehmer