Strafrecht

Rechtsanwaeltin Claudia Neuberger

Ziel des Strafrechts ist der Schutz von Rechtsgütern wie Eigentum, Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte wie menschliches Leben. Das Strafrecht in Deutschland umfasst jene Rechtsnormen, die durch bestimmte Verhaltensweisen verboten sind und mit einer Strafe verknüpft werden. Während das materielle Strafrecht die Voraussetzung der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen beschreibt, enthält das formelle Strafrecht die Normen zur Durchsetzung des materiellen Strafrechts.

Sobald der Vorwurf einer Straftat geäußert wird, sollte sofort ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Jede Anschuldigung sollte ernstgenommen werden, da ein Urteil massive Auswirkungen auf das spätere Leben haben kann. Gerade im Bereich des deutschen Strafrechts kann eine kompetente und frühe Beratung bewirken, dass ein Verfahren gar nicht erst aufgenommen oder vom Richter eingestellt wird.

Das Strafrecht gehört zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit. Meine langjährige Erfahrung im Bereich der Kriminologie garantiert meinen Mandanten eine sorgfältige Beratung bei Auftragsannahme und die strategische Entkräftung der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Als Strafverteidigerin beantrage ich als erster Akteneinsicht, um alle Ermittlungserkenntnisse und Anschuldigungen auszuwerten. Anschließend prüfe ich die aktuelle gegnerische Anklageschrift und suche eine Lösungs- bzw. erarbeite eine Verteidigungsstrategie. Schlussendlich übernehme ich die Strafverteidigung vor Gericht, lade Zeugen vor und bringe Anträge, Kommentare und
Einsprüche ein, um die Anklage des BGH abzuwehren.

Meine Tätigkeitsfelder umfassen:

  • Verkehrsdelikte
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Aussagedelikte
  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Eigentumsdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Zeugenbeistand
  • Nebenklagevertretung
  • Steuerstraf- Recht u.v.m